Translater:
Die Zensur der Medien bei der Auswahl der Nachrichten!
Die
Pressefreiheit ist ein hohes Gut. Wie aber gehen die Medien mit
dieser Freiheit um? Vor allem, was die Auswahl der Nachrichten
betrifft?
Kann es sein, dass von manchen meinungbildenden Redaktionen bewusst
unliebsame Nachrichten unterschlagen werden?
So wie zum Beispiel gestern, am 16. August 2018? Da wurde frühmorgens in Offenburg ein junger Arzt niedergestochen. Von einem 26jährigen Somalier, einem Asylbewerber. War diese Tat den öffentlich-rechtlichen Fernsehsendern auch nur eine klitzekleine Meldung wert? Ich jedenfalls habe davon, obwohl ich nachmittags und abends mehrere Fernsehnachrichten verfolgt habe, nichts mitbekommen. Übrigens fand ich auch in meiner Tageszeitung am nächsten Morgen keinen Hinweis auf die Bluttat. Es war, als hätte es diese Tragödie nie gegeben! Ist vielleicht die Tötung eines Arztes durch einen Flüchtling inzwischen etwas derart Alltägliches, dass man darauf nicht mehr eingehen muss?
Stattdessen wurde
gestern Abend in den Fernsehnachrichten ausführlich über
die unrechtmäßige Abschiebung des Tunesiers Sami A. (dem
ehemaligen Leibwächter von Bin Laden) berichtet. Diesem
Asylanten, der seit über 20 Jahren von deutscher Sozialhilfe
lebt und als potentieller Terrorist gilt, war also bitter unrecht
geschehen. In der Spätausgabe der heute-Sendung wurde der Fall
an erster Stelle über 15 lange Minuten abgehandelt.
Wird bei der Auswahl der Nachrichten mit zweierlei Maß
gemessen? Der Verdacht drängt sich jedenfalls auf.
Ja sicher, es ging bei Sami A. auch um die deutsche Rechtsstaatlichkeit, die Unabhängigkeit der Gerichte. Aber die stellt niemand infrage. Obwohl doch inzwischen jedermann spüren muss, dass mit unserem Rechtsstaat irgendwas nicht mehr stimmt, dass er in vielen Bereichen nahezu hilflos agiert. Weil eben Richter Gesetze befolgen müssen, selbst wenn sie widersprüchlich sind, die Sicherheit der Bürger oder des Staates gefährden oder dem natürlichen Gerechtigkeitsempfinden der breiten Bevölkerung widersprechen.
Sich immer nur blindlings auf den Rechtsstaat berufen scheint mir indes recht heikel. Denn das haben die Richter in der Nazizeit auch getan, auch die beriefen sich bei ihren Urteilen auf den Rechtsstaat. Wohl wissend, dass alle Gesetze nur von fehlbaren Menschen erdacht wurden. Die heute übliche göttliche Verehrung dieser Gesetze (vor allem der Grundgesetze) halte ich jedenfalls, auch angesichts der zahlreichen Interpretationsmöglichkeiten, für problematisch.
Befehl
und Gehorsam
Streng genommen beruht unsere Justiz auf dem Prinzip Befehl und
Gehorsam. Die Gesetze bilden die Vorgaben (Befehle), nach denen
geurteilt werden muss. Die Präsidentin des
NRW-Oberverwaltungsgerichtes erklärte, dass der Staat sogar die
Rechte derjenigen schützt, die den Rechtsstaat selbst nicht
achten. Demnach muss also, so verstehe ich das jedenfalls, der Staat
auch die Rechte derjenigen schützen, die den Rechtsstaat
vernichten wollen. Das ist krass und beklemmend zugleich. Das ist in
meinen Augen eine Art Kadavergehorsam. Der Staat schützt
über die Justiz seine Totengräber (Terroristen) bis zum
eigenen Untergang bzw. bis zu seiner Selbstzerstörung.
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Manfred Julius Müller (unabhängiger, parteiloser
Wirtschaftsanalyst und Zukunftsforscher). Erstveröffentlichung
AAugust 2018
Manfred Julius Müller analysiert und kritisiert seit 40 Jahren weltwirtschaftliche Abläufe. Er ist Autor verschiedener Bücher zu den Themenkomplexen Globalisierung, Demokratie, Kapitalismus und Politik.